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Ausbildungsanforderungen für die Haltung aller Hunde (auch Kleinhunde) gemäss Eidg. Tierschutzgesetzgebung

Praxiskurs
Grundsätzlich gilt: Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach dessen Übernahme den praktischen Sachkundenachweis durch den Besuch eines dafür anerkannten Hundetrainings erbringen. Dies gilt für die Übernahme eines Hundes ab dem 1. September 2008 und zwar unabhängig von seinem Rassetyp und Alter. Der praktische Sachkundenachweis stellt sicher, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann und muss mit jedem neuen Hund absolviert werden. Das praktische Training umfasst 5 Lektionen mit den Themen Einführung eines Lobwortes, Leinenführigkeit, Sitz, Platz, Rückruf- und Abbruchsignal. Eine Lektion findet im Gelände statt, eine in der Stadt. Wir zeigen Ihnen wie Sie diese Übungen aufbauen. Wobei zu beachten ist, dass es unmöglich ist, dass der Hund in dieser kurzen Zeit bereits als gut erzogen bezeichnet werden kann. Dazu ist weiteres Training notwendig.

Theoriekurs

Bevor erstmals ein Hund angeschafft wird, muss zudem der sogenannte theoretische Sachkundenachweis durch den Besuch eines anerkannten Kurses erbracht werden. Hier geht es um allgemeine Kenntnisse betreffend Haltung und Umgang mit Hunden. Der Theoriekurs beinhaltet folgende Themen: Gesundheit, Rassenkunde, Ausdrucksverhalten, Verhalten (Normal- und Problemverhalten), Lerntheorie, Verhaltenskodex, Hund und Recht. Wenn Sie also vorhaben, sich in absehbarer Zeit einen Hund anzuschaffen, besuchen Sie am besten gleich den Theoriekurs, damit Sie nicht in Zeitnot kommen, wenn es dann soweit ist. Der Theoriekurs erfüllt zudem einen weiteren Zweck: Künftige Hundehalter sollen sich bewusst werden, welches Engagement ein Hund über Jahre weg bedeutet und ob sie dies leisten können. Auch wenn dieser Kurs nur für Halter obligatorisch ist, die noch nie einen Hund hatten, ist er doch allen Hundehaltern zu empfehlen. Denn Sie lernen, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden. Sie fördert aber auch Ihre Kontrolle über Ihre Tiere und damit die öffentliche Sicherheit. P.S. Weder beim Theoriekurs noch beim praktischen Training muss eine Prüfung absolviert werden. Jedoch ist eine aktive Teilnahme am Kurs Voraussetzung. Die entsprechenden Kursdaten für die Theoriekurse und praktischen Trainings finden Sie unter -> Angebot.

Auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET werden Ihre Fragen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung beantwortet.
-> Fragen

-> Infoblatt
 
Foto: Zürcher Oberländer
 

Ausbildungsanforderungen für die Haltung von grossen oder massigen Hunden, geboren nach dem 31. Dezember 2010, gemäss kantonaler Hundegesetzgebung


Mit solchen Hunden muss eine anerkannte, über die Sachkundenachweise des Bundes hinausgehende praktische Hundeausbildung besucht werden. Diese Hundeausbildung setzt sich aus der Welpenförderung und dem Junghundekurs zusammen. Wird ein Hund älter als 18 Monate übernommen, ist ein Erziehungskurs vorgeschrieben. Der Welpenkurs, der Junghundekurs und - bei Übernahme eines älteren Hundes - der Erziehungskurs sind ausschliesslich notwendig für Hunde, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Hunde mit einer Schulterhöhe ab 45 cm sowie einem Gewicht über 16 kg gehören - ob reinrassig oder Mischlinge - zu den grossen oder massigen Hunden, also zur sogenannten Rassetypenliste I. Dazu gehören ca. die Hälfte aller heute gehaltenen Hunde. Ausbilderinnen und Ausbilder, auch Hundetrainerinnen und Hundetrainer genannt, müssen über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, damit deren Kurse für grosse oder massige Hunde anerkannt sind. Dies stellt sicher, dass die betreffenden Personen über die notwendigen Qualifikationen verfügen.

-> Hunderassenliste alphabetisch
-> Hunderassenliste nach Rassentyp

Mischlinge, deren Abstammung von kleinrassigen Elterntieren nicht belegt werden kann, sind der Rassetypenliste I zuzuordnen. Im Konfliktfall entscheidet das Veterinäramt anhand des äusseren Erscheinungsbildes des Hundes und von Wachstumsmerkmalen. Tipp: Stellen Sie vor der Übernahme des Hundes sicher, dass Sie die Abstammung des Hundes kennen und alle vorhandenen Abstammungsnachweise erhalten.

Fragen Sie uns welche Ausbildungen Sie in Ihrem konkreten Fall besuchen müssen -> Telefon 044 882 33 75 oder link@gooddog.ch

Die ausführliche, leicht verständlich und übersichtliche Broschüre des Veterinäramtes des Kantons Zürich finden Sie wenn Sie auf das Bild klicken:



Informationen und Merkblätter finden Sie beim Veterinäramt des Kantons Zürich -> www.veta.zh.ch