Ausbildungsanforderungen für die Haltung von grossen oder massigen
Hunden, geboren nach dem 31. Dezember 2010, gemäss kantonaler
Hundegesetzgebung
Mit solchen Hunden muss eine anerkannte, über die Sachkundenachweise
des Bundes hinausgehende praktische Hundeausbildung besucht werden.
Diese Hundeausbildung setzt sich aus der
Welpenförderung und
dem
Junghundekurs zusammen. Wird ein Hund älter als 18 Monate
übernommen, ist ein
Erziehungskurs vorgeschrieben. Der Welpenkurs,
der Junghundekurs und - bei Übernahme eines älteren Hundes - der Erziehungskurs
sind ausschliesslich notwendig für Hunde, die nach dem 31. Dezember
2010 geboren sind. Hunde mit einer
Schulterhöhe ab 45 cm sowie
einem
Gewicht über 16 kg gehören - ob reinrassig oder Mischlinge
- zu den grossen oder massigen Hunden, also zur sogenannten Rassetypenliste
I. Dazu gehören ca. die Hälfte aller heute gehaltenen Hunde. Ausbilderinnen
und Ausbilder, auch Hundetrainerinnen und Hundetrainer genannt, müssen
über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, damit deren Kurse
für grosse oder massige Hunde anerkannt sind. Dies stellt sicher, dass
die betreffenden Personen über die notwendigen Qualifikationen verfügen.
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Hunderassenliste alphabetisch
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Hunderassenliste nach Rassentyp
Mischlinge, deren Abstammung von kleinrassigen Elterntieren nicht belegt
werden kann, sind der Rassetypenliste I zuzuordnen. Im Konfliktfall
entscheidet das Veterinäramt anhand des äusseren Erscheinungsbildes
des Hundes und von Wachstumsmerkmalen. Tipp: Stellen Sie vor der Übernahme
des Hundes sicher, dass Sie die Abstammung des Hundes kennen und alle
vorhandenen Abstammungsnachweise erhalten.
Fragen Sie uns welche Ausbildungen Sie in Ihrem konkreten Fall besuchen
müssen -> Telefon 044 882 33 75 oder
link@gooddog.ch
Die ausführliche, leicht verständlich und übersichtliche Broschüre des
Veterinäramtes des Kantons Zürich finden Sie wenn Sie auf das Bild klicken:
Informationen und Merkblätter finden Sie beim Veterinäramt des Kantons
Zürich
-> www.veta.zh.ch